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Ein Mann und eine Frau im Portrait.

Kameralistik vs. Doppik

Kameralistik versus Doppik: Wieso mehr Transparenz?

Transparenz, die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Institution durchblicken - im vorliegenden Fall des Bistums Regensburg: Welche Informationen braucht man, um sie zu schaffen?

Die Haushaltsplanungen der Diözese liegen ja seit mehr als zwei Jahrzehnten offen, jeder kann wissen, von welchen Einnahmen die Kirche ausgeht und wie sie plant, diese Mittel zu verwenden. Veröffentlicht wurden auch die jährlichen Rechnungslegungen, also die Information, wie die Planungen tatsächlich umgesetzt wurden und was im Laufe des jeweiligen Rechnungsjahres tatsächlich auf den Konten passiert ist.


Kameralistik: Geschichte der Konten

Kameralistische Rechnungslegungen erzählen die Geschichte von Konten. Man kann erkennen, dass die Katholiken im Bistum Regensburg 2016 (letzte Jahresrechnung in der Kameralistik) mehr als 336 Mio. € Kirchensteuer aufbrachten und dass das etwas mehr als 
1 Mio. € weniger waren, als die Planungen vorsahen. Man kann auch sehen, welche Einnahmen aus Pfründe- und Vermögen zuflossen, nämlich bereinigt um einen Sondereffekt 17,0 Mio. € der gesamten Einnahmen.

Deutlich wird ebenso, wofür das Bistum Regensburg das um einen Sondereffekt bereinigte Haushaltsvolumen in Höhe von etwas über 417 Mio. € in 2016 ausgab; dass zum Beispiel fast 17,5 Mio. € der Renovierung von Kirchen dienten, oder rund 12,8 Mio. € in Schulgebäude und Bildungseinrichtungen investiert wurden. Bei der Betrachtung der verschiedenen Einzelbereiche der Jahresrechnung sieht man, dass die Diözese rund 182,4 Mio. € für den Bereich der Allgemeinen Seelsorge ausgab, also hauptsächlich für die 631 Seelsorgestellenoder fast 50,4 Mio. € für den Bereich Schule, Bildung, Wissenschaft und Kunst. 


Ist das nicht genügend Transparenz? Wird damit nicht klar, wie die Kirche wirtschaftlich handelt?


Die zusätzlichen Informationen

Der Vergleich mit der sogenannten doppischen Bilanzierung zeigt die zusätzlichen Informationen, die das Bistum Regensburg darstellen wird, indem es für die diözesanen Rechtsträger die Bilanzierungstandards des Handelsgesetzbuches einführt.

Doppik erfasst zunächst alle Ressourcen, die der Diözese Regensburg zur Verfügung stehen. Deshalb ist eine vollständige Inventur der bilanzierenden Rechtsträger notwendig. Alle Ressourcen vom Bürostuhl bis zum Gebäude, in dem sich die Büros befinden, sind zu erfassen, zu bewerten und in die Bilanz aufzunehmen. Das Gleiche gilt für alle bekannten Verpflichtungen wie zum Beispiel Zuschusszusagen für geplante Investitionen bzw. anstehende Sanierungen von Kirchen, Kindergärten und Schulen oder Zusagen der Altersversorgung. Auf dieser Grundlage können Kosten und Aufwendungen als Abschreibungen oder Rücklagen erfasst werden, auch wenn sie nicht als Kontobewegung deutlich werden. Wie diese Werte zu erfassen sind, schreibt das Handelsgesetzbuch vor. Gesetzliche Bewertungswahlrechte werden verantwortungsvoll angewandt, um ein realistisches Bild zu erreichen.

Ressourcentransparenz

Die doppische Buchhaltung zeigt relativ realistisch an, über welche Ressourcen das Bistum Regensburg verfügt und ob diese Ressourcen ausreichen, die vielfältigen Aufgaben der Kirche zu tragen. Fragen kann man, ob es wirklich hilfreich ist, den Wert vieler Ressourcen zu ermitteln, bleiben diese Werte doch insofern "fiktiv", als viele Gebäude, Kunstwerke, Monstranzen, Kreuze oder Heiligenstatuen nicht veräußert werden sollen oder können. Wir haben entschieden, sie der Vollständigkeit halber zu erfassen.

Der entscheidende Vorteil einer doppischen Bilanz liegt für das Bistum Regensburg aber vor allem in der Feststellung, wie sich unsere Ressourcen in Form und Wert durch ihren Einsatz verändern, gewinnen wir doch auf diese Weise einen realistischen Blick auf die tatsächliche Entwicklung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse. Der eigentliche Ertrag der aktuellen Umstellung stellt sich also erst ein, wenn wir mehrjährige Entwicklungen im Vergleich analysieren können.

Ein aufgeschlagener Ordner und ein aufgeblättertes Dokument

Das leistet die Bilanzierung nach HGB im Unterschied zur Kameralistik:

Sie zeigt die Ressourcen und Verbindlichkeiten des Bistums auf, und zwar systematisch und umfassend. Kameralhaushalte zeigten lediglich Kontobewegungen auf. Im Vergleich der Jahre gewinnt die bilanzierende Institution die Information, wie sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich entwickeln.  

Sie zeigt Verbindlichkeiten auf, sobald sie bekannt werden. Kameralistische Rechnungslegungen würden sie erst dann und überhaupt erfassen, wenn die Konten eine Veränderung registrieren. Das wirkt sich insbesondere bei langfristigen Verbindlichkeiten wie etwa Altersversorgungszusagen aus. Weil solche finanzielle Lasten, erst in der "weiteren" Zukunft kassenwirksam werden, fehlen sie im Kameralhaushalt.

Sie liefern Informationen über die mit den verausgabten Mitteln erbrachten Leistungen und deren Wert. Sie zeigen gleichzeitig an, welche Werte insgesamt verbraucht wurden, um Leistungen zu erbringen. Der Bilanzierende gewinnt also die Information seiner realen Kosten. 

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Grafik, die die Unterschiede zwischen Kameralistik und Doppik zusammenfasst
Grafik, die detailierteren Vergleich zwischen Kameralistik und Doppik beschreibt
Grafik, die beschreibt, welche Anforderungen das Handelsgesetzbuch an Institutionen stellt, die nach seinen Regeln bilanzieren will.

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