Gedanken zur Struktur eines Geschäftsberichtes
Grundsätzliches
Geschäftsberichte informieren Interessierte, Mitglieder, Medien oder Mitarbeiter über die aktuelle wirtschaftliche Lage der berichtenden Institution mit Blick auf das jeweilige Geschäftsjahr und mit Blick auf die weitere Entwicklung im Folgejahr. Sie enthalten den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht und bieten dazu erläuternde Informationen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts, kirchlichen Vereinen oder kirchlichen Stiftungen schreibt der Gesetzgeber nicht vor, Bilanzen zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Information erfolgt auf Initiative der jeweiligen Institution.
Die Bilanzen der Rechtsträger im Bistum Regensburg auf Bistumsebene orientieren sich an den Vorschriften, wie sie das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften regelt.
Die Berichte der Rechtsträger im Bistum Regensburg gliedern sich in sieben Teile:
- Vorwort und Einführung
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
- Glossar
Die Berichte sollen in den Folgejahren jeweils neu verfasst werden. Jeder Bericht muss für sich ein umfassendes Bild der Institution zeichnen, auch wenn für Detailinformationen oder Spezialthemen auf andere Publikationen verwiesen wird. Insofern stellt der Geschäftsbericht den Kristallisationspunkt aller Informationen zur Institution dar.
Geschäftsberichte bieten dem Leser zusätzlich Informationen an zu den existenziellen Fragen einer Institution: Welchen Menschen dienen wir? Wie tun wir das? Warum? Mit welcher Perspektive setzen wir unsere Arbeit in den kommenden Jahren fort?
Da die Bilanzberichte eine spezifische Terminologie verwenden, erläutern wir im Folgenden einige Begriffe.
Bilanz, Aktivseite, Passivseite
Das Wort Bilanz leitet sich vom lateinischen Wort "bilancia" her und bedeutet (Balken)-Waage. Die Bilanzsumme einer Institution bildet sich aus der Summe sämtlicher Positionen auf der Aktivseite bzw. der Passivseite. Die Aktivseite ist die linke Seite der Bilanz. Ihre Informationen beantworten die Frage, über welche Ressourcen die bilanzierende Institution verfügt, um sie aktiv für ihre Aktivitäten einzusetzen. Die Passivseite ist die rechte Seite der Bilanz. Ihre Informationen beantworten die Frage, wie Vermögen auf der Aktivseite finanziert wird.
Eigenkapital, Nettovermögen
Zu errechnen ist das Eigenkapital als Differenz des Bruttovermögens, also der Summe der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte, abzüglich der Verpflichtungen (Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung), wie sie die Passivseite zusammenstellt. Zieht man vom Eigenkapital die zweckgebundenen Rücklagen ab, erhält man das sogenannte Nettovermögen.
Stiftungskapital
Zum Stiftungskapital zählt das Bayerische Stiftungsrecht das Grundstockvermögen. Der Freistaat Bayern regelt die Erhaltungsverpflichtung des Grundstockvermögens in besonders strenger Form: "Das Vermögen, das der Stiftung zugewendet wurde, um aus seiner Nutzung den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten." (vgl. Art. 6 Abs. 2 BayStG)
Rücklagen
Rücklagen einer Institution sind Bestandteile des Eigenkapitals. Rücklagen einer Institution dienen dazu, Mittel für einen Zweck zusammenzustellen, dessen Bedienung erst in Zukunft erforderlich ist.
Sonderposten
Sonderposten sind eine besondere Rücklagenart, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. In der Bilanz der Schulstiftung etwa umfassen die Sonderposten Investitionszuschüsse des Freistaates Bayern. Sonderposten werden entsprechend der jährlichen Abschreibungen der geförderten Wirtschaftsgüter aufgelöst.
Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen nach außen, von denen man weiß, dass sie in Zukunft auf eine Institution zukommen werden. Verbindlichkeiten sind beispielsweise die den Pfarreien per Bescheid zugesagten Schlüsselzuweisungen.
Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen sind Verpflichtungen einer Institution aufgrund der Zusage einer Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung. Die Verpflichtung wird bewertet nach versicherungsmathematische Grundsätzen.
Zuschüsse
Zuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Zuwendungen bzw. Finanzierungshilfen, die zwar in der Regel einem Verwendungszweck gewidmet sind, aber keine Gegenleistung erfordern.
Testat des Abschlussprüfers
Das Ergebnis der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers fasst dieser in einem Bestätigungsvermerk, dem Testat, zusammen. In diesem Testat beschreibt der Prüfer die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und seine Vorgehensweise. Abschließend stellt der Prüfer im Falle der veröffentlichenden Rechtsträger im Bistum Regensburg fest: "Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt." Die Rechtsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind also ausnahmslos erfüllt. Gegen die geprüfte Buchführung gibt es keine Einwendungen.
Bei der Formulierung dieses Glossars unterstützten uns Jan Klemm (Advelio Vermögenstreuhand GmbH), der als Stiftungsmanager und Testamentsvollstrecker auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmerfamilien und Stiftungen zurückblicken kann und Jens Kesseler (IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH), Fachmann für Besteuerung von gemeinnützigen Körperschaften, Berufsverbänden, Betrieben gewerblicher Art sowie für die betriebswirtschaftliche Beratung von steuerbegünstigten Körperschaften und Einrichtungen.