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Finanzkommunikation im Bistum Regensburg

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Ein Gebäude mit Baugerüst.

Stiftungsräte

Stiftungsräte als Kontrollgremien

Die Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg als Trägerin der Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik und die Schulstiftung der Diözese Regensburg werden jeweils von eigenen Stiftungsräten kontrolliert.

Stiftungsrat der Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg 

Der Stiftungsrat der Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg besteht aus dem Leiter der Hauptabteilung des Bischöflichen Ordinariates Regensburg, in der der Fachbereich Kirchenmusik verortet ist, dem Bischöflichen Finanzdirektor der Diözese Regensburg, dem Leiter der Hauptabteilung Schule/Hochschule des Bischöflichen Ordinariats Regensburg, dem Diözesanmusikdirektor der Diözese Regensburg, dem Leiter der Bischöflichen Administration und zwei vom Bischof auf Vorschlag des Stiftungsrates berufenen Mitgliedern.

Der Stiftungsrat beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere über Personal-, Wirtschafts-, Vermögens- und Investitionsangelegenheiten. Er begleitet fördernd und beratend die gesamte Tätigkeit der Hochschule. Der Stiftungsrat überwacht den Stiftungsvorstand und die Personal- und Finanzverwaltung der Hochschule. Er kann für die Geschäftsführung Richtlinien aufstellen und Akten der Hochschule selbst oder durch einzelne seiner Mitglieder oder durch beauftragte Dritte einsehen, prüfen oder prüfen lassen. Der Stiftungsrat kann vom Stiftungsvorstand und von jedem Hochschulorgan Bericht verlangen. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Rektor, dem Prorektor und dem Geschäftsführer der Hochschule.

Infografik zur Kontrolle der Jahresrechnung der Hochschule für Kirchenmusik
Infografik über die Kontrolle der Jahresrechnung der Schulstiftung in der Diözese Regensburg

Stiftungsrat der Schulstiftung der Diözese Regensburg

Zum Stiftungsrat der Schulstiftung der Diözese Regensburg zählen Bischof Dr. Rudolf Voderholzer als Vorsitzender, Finanzdirektor Alois Sattler, Justitiarin Anja Meier-Eisch, Sparkassendirektor a. D. Karl Bauer, Dr. Ludwig Burger, Peter Tezzele, sowie Prof. Dr. Matthias Fritsch. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, den Jahresabschluss der Schulstiftung zu prüfen und zu genehmigen.
 

Stiftungsaufsicht

Beide Stiftungen sind kirchliche Stiftungen öffentlichen Rechts. Die Stiftungsaufsicht beider Stiftungen trägt deshalb das Bistum Regensburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In seinem Auftrag übt sie die Finanzkammer des Bistums aus. 

Die Stiftungsaufsicht hat zu kontrollieren, ob die Stiftungen den Maßgaben ihres jeweiligen Stiftungszweckes gemäß gehandelt haben. Die Kontrolle richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Bayerischen Stiftungsgesetzes.  

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