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Rechtsträger im Bistum Regensburg auf Bistumsebene

Eine graphische Darstellung der Rechtsträger im Bistum Regensburg.

DIÖZESE
REGENSBURG

Wer Diözese Regensburg sagt, kann Unterschiedliches meinen. Kirchenrechtlich beschreibt der Begriff ein festgelegtes Gebiet, in dem der Bischof von Regensburg als Seelsorger und Hirte Verantwortung trägt. Staatsrechtlich beschreibt der Begriff eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit einen sogenannten Rechtsträger, der zum Beispiel Kirchensteuern einnimmt, Arbeitsverträge abschließt oder als Aufsichtsinstanz für Kirchenstiftungen wirkt. Diese rechtliche Regelung schafft Voraussetzungen, damit die Kirche ihr seelsorgliches und soziales Engagement für alle Menschen in der Region leisten kann. Als Rechtsträger veröffentlicht die Diözese Regensburg ihre Finanzen und gibt Rechenschaft, wie die Beiträge der Katholiken eingesetzt werden.

Diözese Regensburg

Wer Diözese Regensburg sagt, kann Unterschiedliches meinen. Kirchenrechtlich beschreibt der Begriff ein festgelegtes Gebiet, in dem der Bischof von Regensburg als Seelsorger und Hirte Verantwortung trägt. Staatsrechtlich beschreibt der Begriff eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit einen sogenannten Rechtsträger, der zum Beispiel Kirchensteuern einnimmt, Arbeitsverträge abschließt oder als Aufsichtsinstanz für Kirchenstiftungen wirkt. Diese rechtliche Regelung schafft Voraussetzungen, damit die Kirche ihr seelsorgliches und soziales Engagement für alle Menschen in der Region leisten kann. 

Als Rechtsträger veröffentlicht die Diözese Regensburg ihren Steuerhaushalt und ihre Jahresrechnung und gibt damit Rechenschaft, wie die Beiträge der Katholiken eingesetzt werden. Die nach kameralistischem System erstellten Haushalte und Jahresrechnungen des Steuerhaushaltes der Diözese werden bereits seit vielen Jahren veröffentlicht. Es ist vorgesehen, dass die Jahresabschlüsse, die nach den Vorschriften des HGB erstellt werden, im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht werden.

Die Diözese Regensburg wird im Bereich der Finanzen durch den Diözesansteuerausschuss beaufsichtigt.

Der Diözesansteuerausschuss wird alle sechs Jahre bestellt und besteht aus 16 Mitgliedern. Vorsitzender ist der Diözesanbischof. Der Bischöfliche Finanzdirektor ist der stellvertretende Vorsitzende. Drei Priester werden von den Seelsorgegeistlichen gewählt. Neun weltliche Vertreter werden von Wahlmännern der örtlichen Kirchenverwaltungen bestimmt. Dazu wird die Diözese in Wahlbezirke eingeteilt. Somit kann jedes Mitglied einer Kirchenverwaltung sich für dieses Gremium zur Wahl stellen. Zudem bestimmt der Bischof zwei weitere Mitglieder.

Hauptaufgabe ist die Verabschiedung des Diözesanhaushalts und die Kontrolle der Ausgaben der Diözese. Der Haushalt wird fast zu 80% aus Kirchensteuermitteln bestritten. Somit entscheidet der Steuerausschuss direkt über die Verwendung der Kirchensteuer im Bistum Regensburg.

Der Diözesanbischof entscheidet nach Beratung im Priesterrat über die Schwerpunkte der Pastoral. Der Diözesansteuerausschuss berät über die finanzielle Realisierbarkeit der Vorhaben. Dabei ist er gehalten, einen ausgeglichenen Haushalt zu beschließen.

Die aktuelle Jahresbilanz finden Sie hier.

DOMKAPITEL
REGENSBURG

Das Domkapitel der Diözese Regensburg ist eine Einrichtung kanonischen Rechts im Bistum Regensburg, das den Bischof in der Leitung der diözesanen Aufgaben unterstützt. Es hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es besteht aus 10 Mitgliedern und wird nach außen durch den Dompropst vertreten. Zu den besonderen Aufgaben gehört die Wahl eines Diözesanadministrators in der Zeit der Sedisvakanz, d.h. für die Übergangszeit bis zur Ernennung eines neuen Bischofs. Das Domkapitel ist verantwortlich für die Regensburger Bischofskathedrale, den Dom Sankt Peter.

Domkapitel Regensburg

Das Domkapitel ist eine Gebetsgemeinschaft von Klerikern um den Bischof von Regensburg, der vor allem der liturgische Dienst in der Kathedrale St. Peter anvertraut ist. Zurück geht diese Einrichtung auf die Vereinigung von Priestern, die sich seit dem 4. Jahrhundert an bischöflichen Kathedralkirchen gebildet haben. An der Regensburger Domkirche ist erstmals um 840 ein Kanonikerstift nachweisbar.

Neben den gottesdienstlichen Aufgaben am Dom unterstützt das Domkapitel den Bischof als Konsultorenkollegium in der Leitung der Diözese, indem die einzelnen Mitglieder in seinem Auftrag wichtige Aufgaben in der Verwaltung der Diözese wahrnehmen. Zwei stehen ihm als Weihbischöfe zur Seite, einer ist sein Generalvikar und die anderen leiten wichtige Hauptabteilungen im Bischöflichen Ordinariat: das Seelsorgeamt mit den vielen Einrichtungen, Fachstellen und Verbänden, die Hauptabteilung Schule/Hochschule mit den vielen Religionslehrern/-innen, die Hauptabteilung für die Priester, Diakone und Pastoralen Dienste, die Diözesane Caritas und das Offizialat für die kirchenrechtlichen Angelegenheiten. In diesen Aufgaben sind sie auch Mitglieder der Ordinariatskonferenz, eines der wichtigsten Entscheidungsgremien der Diözese.

Für die sogenannte Sedisvakanz, d.h. für die Übergangszeit bis zur Ernennung eines neuen Bischofs, wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator, der das Bistum bis zur Amtsübernahme durch einen neuen Diözesanbischof leitet. So wird die Leitungskontinuität innerhalb des Bistums gewährleistet.

Das Domkapitel besteht aus 10 Mitgliedern. Nach außen vertreten wird es seit 1. Dezember 2018 durch Dompropst Dr. Franz Frühmorgen, dessen Stellvertreter ist Domdekan Prälat Dr. Josef Ammer. Domkapitulare sind derzeit Weihbischof Reinhard Pappenberger, Prälat Michael Fuchs, Monsignore Dr. Roland Batz, Monsignore Thomas Pinzer, Weihbischof Dr. Josef Graf, BGR Johann Ammer, Prof. Dr. Josef Kreiml und Michael Dreßel.

Dem Domkapitel sind die sechs Domvikare Monsignore Harald Scharf, Monsignore Georg Schwager, Monsignore Dr. Werner Schrüfer, Andreas Albert, Claudio Alves Pereira und Ulrich Eigendorf zugeordnet.

Das Domkapitel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 

Die jeweils aktuellen Jahresabschlüsse werden im Jahrestournus veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

EMERITENANSTALT

Die Emeritenanstalt der Diözese Regensburg ist die Versorgungseinrichtung des Bistums für die Priester. Sie sammelt und verwaltet notwendige Gelder, um deren Altersversorgung leisten zu können. Die Institution ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und hat ihren Ursprung im Konkordat von 1846.

Emeritenanstalt 

Die Priester der Diözese dienen über viele Jahre hinweg der Kirche und den Menschen des Bistums. Deshalb übernimmt die Emeritenanstalt mit Hilfe der Diözese die Altersversorgung der Priester. Das gilt für den einstweiligen oder dauernden Ruhestand. Der Emeritenanstalt stehen dafür die Erträge aus den eigenen Rücklagen, Einnahmen aus Staatsleistungen und Zuschüsse der Diözese aus Kirchensteuermitteln zur Verfügung. 

Mitglieder der Emeritenanstalt sind der Bischof von Regensburg, die Weihbischöfe im Bistum Regensburg, die Priester der Diözese Regensburg (soweit nicht eine anderweitige gleichwertige Ruhestandsversorgung gewährleistet ist) sowie Priesteramtskandidaten ab ihrer Diakonenweihe.

Die Emeritenanstalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde 1846 gegründet. Das Kontrollgremium besteht aus dem Verwaltungsausschuss. Diesem gehören der Direktor der Bischöflichen Finanzkammer Regensburg als Vorsitzender, der Dompropst, der Personalreferent für Priester des Bischöflichen Ordinariates, zwei vom Priesterrat für dessen Amtsperiode benannte Priester und der jeweilige Vorsitzende des Klerusvereins der Diözese an. Die Aufgaben und Funktionen des Verwaltungsausschusses bestehen im Wesentlichen darin, die Jahresrechnung anzuerkennen. 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

STIFTUNG
KIRCHENMUSIKSCHULE
REGENSBURG

Die "Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg" ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts und Rechtsträger der "Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik". Die Stiftung dient dem Zweck, die akademische Ausbildung von Kirchenmusikern und Musikpädagogen zu fördern und zu verwirklichen.

Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg 

Die "Stiftung Kirchenmusikschule Regensburg" ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts und Rechtsträger der "Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik", eine staatlich anerkannte Hochschule im Sinne des Bayerischen Hochschulgesetzes.

Die Stiftung dient dem Zweck, die akademische Ausbildung von Kirchenmusikern und Musikpädagogen zu fördern und zu verwirklichen. Sie sorgt sich deshalb um den Unterhalt und die Führung der Hochschule und verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche Zwecke.

Der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand sind die Organe der Stiftung. Der Stiftungsrat besteht aus dem Leiter der Hauptabteilung des Bischöflichen Ordinariates Regensburg, in der der Fachbereich Kirchenmusik verortet ist, dem Bischöflichen Finanzdirektor der Diözese Regensburg, dem Leiter der Hauptabteilung Schule/Hochschule des Bischöflichen Ordinariats Regensburg, dem Diözesanmusikdirektor der Diözese Regensburg, dem Leiter der Bischöflichen Administration und zwei vom Bischof auf Vorschlag des Stiftungsrates berufenen Mitgliedern. Der Stiftungsrat beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere über Personal-, Wirtschafts-, Vermögens- und Investitionsangelegenheiten. Er begleitet fördernd und beratend die gesamte Tätigkeit der Hochschule. Der Stiftungsrat überwacht den Stiftungsvorstand und die Personal- und Finanzverwaltung der Hochschule. Er kann für die Geschäftsführung Richtlinien aufstellen und Akten der Hochschule selbst oder durch einzelne seiner Mitglieder oder durch beauftragte Dritte einsehen, prüfen oder prüfen lassen. Der Stiftungsrat kann vom Stiftungsvorstand und von jedem Hochschulorgan Bericht verlangen. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Rektor, dem Prorektor und dem Geschäftsführer der Hochschule.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

DOMKUSTODEI-
STIFTUNG

Die Domkustodeistiftung, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, besteht bereits seit Jahrhunderten. Diese Stiftung wurde 2016 durch die Schaffung einer Satzung „wiederbelebt“ und hat zum Zweck den „Betrieb“ des St. Peter Dom in Regensburg sicherzustellen. Die Stiftungsaufsicht obliegt der Bischöflichen Finanzkammer.

DOMKUSTODEISTIFTUNG

Die Domkustodeistiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie besteht nachweislich seit Jahrhunderten und wurde 2016 mit der Schaffung einer Satzung „wiederbelebt“. Die Stiftung hat als Stiftungszweck den „Betrieb“ des Regensburger Doms sicherzustellen. In der Satzung ist dazu festgelegt: „Zweck der Stiftung ist die Sicherstellung der Abdeckung der aus der liturgischen Nutzung des Domes durch Bischof und Domkapitel wie zu seiner sonstigen kirchlichen Nutzung entstehenden Aufwendungen. Zweck der Stiftung ist ferner die Besoldung des nötigen weltlichen Personals“. Die Stiftung wird durch den Stiftungsvorstand vertreten, der immer der jeweilige Summus Custos des Doms ist. Derzeit ist Domkapitular Thomas Pinzer der Stiftungsvorstand. Als Beratungs- und Unterstützungsgremium ist der Vermögensverwaltungsrat tätig. Dies sind derzeit Domkapitular Johann Ammer und Domkapitular Prof. Dr. Josef Kreiml. Die Stiftungsaufsicht obliegt der Bischöflichen Finanzkammer.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

STIFTUNG
REGENSBURGER
DOMSPATZEN

Seit mehr als 1000 Jahren singen die "Regensburger Domspatzen". Die rechtliche Trägerschaft des Domchores und seiner Institutionen liegt in den Händen der "Stiftung Regensburger Domspatzen". Sie dient dem Stiftungszweck, das Bildungs- und Erziehungsideal der Domspatzen zu verwirklichen, nämlich eine ganzheitliche, musikalische und christliche Bildung zusammenzuführen. Zu den Institutionen der Domspatzen zählen heute der Chor, die Grundschule, das Gymnasium, das Internat und die Ganztagsbetreuung. Die "Domspatzenstiftung" ist eine weltliche Stiftung öffentlichen Rechts.

Stiftung Regensburger Domspatzen

Die "Regensburger Domspatzen" singen schon seit mehr als 1000 Jahren. Sie sind der Domchor der Regensburger Kathedrale St. Peter. Wenn man von Domspatzen spricht, ist aber nicht nur der Chor gemeint, sondern auch die einzelnen schulischen Einrichtungen: Grundschule, Gymnasium, qualifizierte Ganztagsbetreuung und Internat mit insgesamt 450 Schülern.

Die rechtliche Trägerschaft des Domchores und seiner Institutionen liegt in den Händen der "Stiftung Regensburger Domspatzen". Sie dient dem Stiftungszweck, das Bildungs- und Erziehungsideal der Domspatzen zu verwirklichen, nämlich eine ganzheitliche, musikalische und christliche Bildung zusammenzuführen.

Die "Domspatzenstiftung" ist eine weltliche Stiftung öffentlichen Rechts. Die beiden Stiftungsorgane Stiftungsrat und Stiftungsvorstand bilden den beaufsichtigenden und leitenden Rahmen. Die oberste Aufsichtsinstanz ist die Stiftungsaufsicht der Regierung Oberpfalz.

Der Stiftungsrat übt eine Überwachungs- und Kontrollfunktion über die Geschäftsführung des Vorstandes aus. Vorsitzender des Stiftungsrats der Regensburger Domspatzen ist der jeweilige Dompropst der Diözese Regensburg. Zwei weitere Mitglieder des Domkapitels werden vom Domkapitel als Stiftungsräte entsandt. Der Vorsitzende des Vereins "Freunde des Regensburger Domchors" e.V. ist geborener 2. Vorsitzender des Stiftungsrats. Zwei weitere Mitglieder des Vereinsvorstands werden als Stiftungsräte entsandt. Dem Stiftungsrat gehört ebenfalls ein vom Domkapitel berufener Finanzexperte in beratender Funktion an. Die beiden Träger der Stiftung – Domkapitel und Domchorverein – sind damit an entscheidender Stelle vertreten und können ihre Interessen einbringen. Der Stiftungsrat kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstands und genehmigt oder stößt strategische Entscheidungen des Vorstands an. Der Stiftungsrat entscheidet über den Haushaltsvoranschlag des Vorstands und stellt den jeweiligen Jahresabschluss fest. Der Stiftungsrat trifft die Personalentscheidung bei einer Stellenbesetzung eines Vorstandspostens.

Dem Stiftungsvorstand, der sich aus den Leitern der Domspatzeninstitutionen zusammensetzt (Grundschule, Gymnasium, Chor, Internat), gehören Domkapellmeister Roland Büchner (Vorsitzender), Oberstudiendirektor i. K. Berthold Wahl, Internatsdirektor H.H. Domvikar Rainer Schinko und Rektorin i. K. Petra Stadtherr an, sowie Geschäftsführer Berthold Klug als beratendes Mitglied. Der Stiftungsvorstand führt die Stiftung Regensburger Domspatzen im Alltagsgeschäft.  

Unter dem Dach der Stiftung Regensburger Domspatzen arbeiten 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: für den Chor, als Lehrer, in den Bereichen Stimmbildung, Musik- und Instrumentalunterricht, Erziehung, Stiftungsverwaltung, Chormanagement und Hauswirtschaft. Dazu kommen drei Schwestern des Mallersdorfer Klosters der armen Franziskanerinnen. Sie sind strukturell dem Internat zugehörig, leben im Haus und arbeiten in verschiedenen Bereichen: Sr. Gertrude ist für die Chorkleidung der drei Chöre zuständig. Sr. Bettina ist als Krankenschwester für die Krankenstation des Internates zuständig und ist Anlaufstation für körperliche Beschwerden und auch seelische Nöte. Sr. Evelin versieht Pfortendienste, ist Mesnerin und für den Schmuck des Hauses zuständig. Die drei Schwestern tragen wesentlich für die gute Atmosphäre der Domspatzenwelt bei und sie sind als regelmäßige Gebetsgemeinschaft der geistliche Kern der Domspatzenfamilie. 

Derzeit ist die Kanzlei Mosig aus München mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. Die Eröffnungsbilanz 2017 wurde erstmals nach HGB-Standard im Jahr 2018 vorgelegt, um ab diesem Zeitpunkt dauerhaft nach HGB zu bilanzieren.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

STIFTUNG KIRCHLICHE
KINDER- UND
JUGENDHILFE

Die Stiftung kirchliche Kinder- und Jugendhilfe unterstützt bedürftige Familien, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in unserer Diözese. Die Mittel aus öffentlichen und kirchlichen Haushalten sind knapp. Das bekommt auch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg deutlich zu spüren. Wie gut, dass es sich die kjf-nahe Stiftung deshalb zur Aufgabe gemacht hat, dort zu helfen, wo Zuschüsse, Förderungen und Eigenleistungen der KJF nicht ausreichen, eine Unterstützung aber dringend notwendig ist.

STIFTUNG KIRCHLICHE KINDER- UND JUGENDHILFE

"Ohne gelebte christliche Solidarität würde unsere Gesellschaft zusammenbrechen und wäre nicht zukunftsfähig. Jeder ist gefragt, wo und wie er andere unterstützen kann“, sagt Bischof Rudolf, Pate der Stiftung kirchliche Kinder- und Jugendhilfe. Diesem Auftrag fühlen sich die Gründungsväter der Stiftung verpflichtet. Der Vorsitzende des Stiftungsrates Michael Eibl, alle Mitglieder im Stiftungsrat und der Vorsitzende der Stiftung Max Harreiner, Direktor a.D. der Ligabank, – sie alle arbeiten ehrenamtlich. Max Harreiner weiß um die Herausforderungen in den über 70 Einrichtungen der Katholischen Jugendfürsorge. Dazu gehört auch die Beschaffung und Sicherung notwendiger finanzieller Mittel. Viele Hilfeleistungen der KJF in ihren Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen würden auf der Strecke bleiben, wäre da nicht die Stiftung kirchliche Kinder- und Jugendhilfe.

Sie finanziert zum Beispiel Therapieangebote und -materialien für Kinder mit Behinderung, inklusive Projekte für junge Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung in unserer Region und achtet dabei darauf, dass die Investitionen langfristig und nachhaltig wirken. Davon profitieren auch junge, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern, Familien und Notleidende. Jede Unterstützung bewirkt so viel Gutes, gibt Zuversicht und eröffnet Perspektiven für die Zukunft.
 

In den über 10 Jahren ihres segensreichen Wirkens hat die Stiftung Großartiges geleistet.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

KATHOLISCHES
WOHNUNGSBAU- UND
SIEDLUNGSWERK DER
DIÖZESE REGENSBURG

Das katholische Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg (KWS) ist als GmbH organisiert. Die Gesellschaft dient als Baubetreuer, mit dessen Hilfe das Bistum Regensburg seine Bauvorhaben plant und verwirklicht. Als Eigentümer und Vermieter von Wohnraum erfüllt das KWS darüber hinaus einen kirchlich-sozialen Auftrag. Seine Investitionen dienen Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind wie Familien, Alleinerziehende, Studenten und Senioren.

Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH

Das katholische Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg (KWS), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist ein  Dienstleistungsunternehmen rund ums Planen, Bauen, Vermieten und Verwalten. Die Gesellschaft dient auch als Baubetreuer, mit dessen Hilfe das Bistum Regensburg seine Bauvorhaben plant und verwirklicht. Der eigene Bestand des KWS umfasst über 800 Wohneinheiten; darüber hinaus verwaltet es für Dritte rund 500 Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Das KWS dient Menschen aller Lebensphasen und ist Ansprechpartner für Familien, für Alleinstehende, für Studenten sowie für Senioren, kurz gesagt: für alle, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Mit Studentenwohnheimen, Mietwohngebäuden für Betreutes Wohnen oder Wohnungen, die besonders auf Energieeffizienz und Barrierefreiheit Wert legen, erfüllt das Katholische Wohnungsbau- und Siedlungswerk einen wichtigen kirchlich-sozialen Auftrag. Geschäftsführer sind Markus Jakob und Maximilian Meiler.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

KATHOLISCHE
JUGENDFÜRSORGE DER
DIÖZESE REGENSBURG
E.V.

  • KJF Werkstätten
    gemeinnützige GmbH

  • SIGMA Inklusionsfirma
    gemeinnützige GmbH

  • Labora
    gemeinnützige GmbH

Die Katholische Jugendfürsorge (KJF) im Bistum Regensburg trägt einen wichtigen Teil des sozialen Wirkens der Kirche. Sie unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung. Sie ist Trägerin großer Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder-/Jugendhilfe. Der kirchliche Verein folgt dem Auftrag des Evangeliums, steht an der Seite der Schwachen und Hilfsbedürftigen und setzt für sie seine Mittel ein.

Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Geborgenheit, Heimat, Förderung und menschliche Zuwendung: Es sind 28.000 Menschen jährlich, die genau das bei der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) im Bistum Regensburg finden.

Die KJF können Sie kennenlernen, wenn Sie zum Beispiel das Berufsbildungswerk (B.B.W.) St. Franziskus in Abensberg besuchen. Dort werden junge Menschen mit Behinderung und Benachteiligungen ausgebildet, damit sie den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation bietet diesen jungen Erwachsenen Lebensperspektiven, die sie nach vorne bringen, eine berufliche Zukunft und persönliche Selbständigkeit. Sie gewinnen zum einen Fachkompetenz, handwerkliches Rüstzeug und berufliche Erfahrungen, zum anderen ein gestärktes Selbstbewusstsein, Zukunftsmut und Vertrauen in das eigene Können.

Das Berufsbildungswerk in Abensberg ist eine von derzeit über 70 spezialisierten, sozial-caritativen Diensten, Einrichtungen und Beratungsstellen der KJF mit rd. 4.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die KJF handelt als eingetragener Verein im Auftrag der katholischen Kirche insbesondere für hilfsbedürftige Menschen in der Region Ostbayern. Ihr Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung zu fördern, Familien zu unterstützen und zu begleiten sowie sozial auffälligen jungen Menschen therapeutisch und erzieherisch zu helfen. Die KJF unterstützt auch werdende Mütter und Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe. Damit kommt sie dem Auftrag des Evangeliums nach, an der Seite der Schwachen und Hilfsbedürftigen zu stehen. Für sie setzt die KJF ihre Mittel ein. 

Die KJF wird durch den Verwaltungsrat der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. als ein unabhängiges Kontrollorgan beaufsichtigt. Er besteht aus acht Mitgliedern und bestimmt aus seiner Mitte einen Sprecher, der den ständigen Kontakt zum Vorstand des Vereins pflegt. Die Wirtschaftsprüfung übernimmt derzeit die BDO AG.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

 


 

KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH

Diesen Jahresabschluss finden Sie hier.

 


 

SIGMA Inklusionsfirma gemeinnützige GmbH

Diesen Jahresabschluss finden Sie hier.

 


 

Labora gemeinnützige GmbH

Diesen Jahresabschluss finden Sie hier.

SCHULSTIFTUNG DER
DIÖZESE REGENSBURG

Die Schulstiftung der Diözese Regensburg ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung ist Träger von derzeit 13 katholischen Schulen im gesamten Bistum. Die Stiftung dient dem Zweck, den Bestand kirchlicher Schulen zu sichern, das katholische Schulwesen in der Diözese Regensburg zu fördern und Kinder und Jugendliche im Geiste des katholischen Glaubens zu erziehen.

Schulstiftung der Diözese Regensburg

Wissen sammeln, die eigene Persönlichkeit entfalten, Talente entdecken, die Welt denkend zu begreifen lernen, das alles gehört zu einer guten Bildung, die Herz und Verstand in den Blick nimmt. Gerade eine solche Bildung ist das Kernanliegen kirchlicher Schulen. Besonders Orden, Kongregationen und kirchliche Gemeinschaften waren und sind Träger einer Vielzahl schulischer Einrichtungen. Damit das Fortbestehen dieser Bildungseinrichtungen auch in Zukunft sichergestellt ist, gründete die Diözese Regensburg 2003 die Schulstiftung, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie dient dem Zweck, das katholische Schulwesen zu fördern und die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Geiste des katholischen Glaubens zu unterstützen. Dazu kann sie die Trägerschaft von vorschulischen, schulischen und schulähnlichen Einrichtungen katholischer Prägung in der Diözese Regensburg übernehmen. 

Derzeit befinden sich 13 katholische Schulen im gesamten Bistum in der Trägerschaft der Schulstiftung. Rund 6.500 Schülerinnen und Schüler besuchen sie. Zum Stiftungsrat zählen Bischof Dr. Rudolf Voderholzer als Vorsitzender, Finanzdirektor Alois Sattler, Justitiarin Anja Meier-Eisch, Sparkassendirektor a. D. Karl Bauer, Dr. Ludwig Burger, Ministerialbeauftragter a. D. Ludwig Meier sowie Prof. Dr. Matthias Fritsch. Die Stiftungsaufsicht wird von der Bischöflichen Finanzkammer wahrgenommen. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts.

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

CARITASVERBAND FÜR
DIE DIÖZESE
REGENSBURG E.V.

  • Caritas Wohnen und Pflege
    gemeinnützige GmbH

Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. trägt einen großen Teil des gemeinwohlorientierten und sozialen Wirkens der Kirche. Er dient Menschen allen Alters und aller Lebenslagen, die Rat, Hilfe oder Beistand brauchen: in Notlagen, unter schwierigen Bedingungen oder einfach angesichts seelischer, materieller, körperlicher oder psychischer Herausforderungen. 

Die solidarische Sorge für den Nächsten ist Glaubensbekenntnis der Katholiken und entspricht dem Auftrag des Evangeliums, allen Menschen wie ein Bruder oder wie eine Schwester zu begegnen. Der Diözesan-Caritasverband ist als gemeinnütziger Verein organisiert und gliedert sich in unterschiedliche Rechtsträger. Diese Organisation dient dem Ziel, den Menschen der Region in der gebotenen Vielfalt zur Seite stehen zu können.

Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.

Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. trägt einen großen Teil des gemeinwohlorientierten und sozialen Wirkens der Kirche. So dient er Menschen, die Rat, Hilfe oder Beistand brauchen: in Notlagen, unter schwierigen Bedingungen oder einfach angesichts seelischer, materieller, körperlicher oder psychischer Herausforderungen. Dabei nimmt die Caritas Menschen allen Alters und aller Lebenslagen in den Blick, gleichgültig, welchen Geschlechts oder welcher Rasse sie sind oder welcher Religion oder Nationalität sie angehören. Denn die solidarische Sorge für den Nächsten ist Glaubensbekenntnis der Katholiken und entspricht dem Auftrag des Evangeliums, allen Menschen wie ein Bruder oder wie eine Schwester zu begegnen. Die Bandbreite an sozialen Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum reicht vom Streetworker bis zum Hochleistungskrankenhaus. Der Diözesan-Caritasverband betätigt sich als Träger auf folgenden Feldern: Familienhilfe, Migration und Integration, Schwangerschaftsberatung, Seelische Gesundheit, Soziale Notlagen, Suchthilfe, Gesundheitshilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe und Kindertageseinrichtungen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Bildungseinrichtungen und die Gemeindecaritas.

Der Deutsche Caritasverband ist Wohlfahrtsverband der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Er ist Dachverband der 27 Diözesan-Caritasverbände und der anerkannten zentralen Fachverbände. Die Caritas ist damit dezentral organisiert, das heißt, jeder regionale Caritasverband ist als eingetragener Verein rechtlich eigenständig, so dass die Caritas den Menschen der Region in der gebotenen Vielfalt zur Seite stehen kann.

Im Caritasverband für die Diözese Regensburg gibt es drei Organe: Vorstand, Caritasrat und Vertreterversammlung. 
 

  • Der Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg besteht aus drei von der Vertreterversammlung gewählten und drei vom Bischof von Regensburg bestellten Mitgliedern.
  • Der Caritasrat setzt sich aus sechs Personen zusammen, von denen drei vom Bischof von Regensburg bestellt und drei von der Vertreterversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Caritasrates dürfen nicht dem Vorstand angehören. Aufgabe des Caritasrates ist die Aufsicht und Beratung des Vorstandes in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.
  • Die Vertreterversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie berät und entscheidet über grundlegende Fragen der Caritas und erteilt entsprechende Aufträge an den Caritasrat und an den Vorstand. Außerdem wählt sie jeweils drei Vertreter für den Vorstand und für den Caritasrat.  


Der Geschäftsbericht der Caritas Regensburg wird nach HGB-Maßgaben erstellt. Der Diözesan-Caritasverband veröffentlicht seinen Geschäftsbericht in übersichtlicher und verständlicher Form zukünftig auf seiner Website. Der Prüfbericht ist in der Abteilung Wirtschaft und Finanzen einsehbar.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

 


 

Caritas Wohnen und Pflege gemeinnützige GmbH

Diesen Jahresabschluss finden Sie hier.

BISCHÖFLICHER STUHL
VON REGENSBURG

  • Forstgut Lambach

  • Bildungshaus Schloss
    Spindlhof

Wie Richterstühle oder Lehrstühle an Universitäten ist auch der kirchliche Bischofsdienst unabhängig vom jeweiligen Amtsinhaber als Bischöflicher Stuhl organisiert. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Erträge werden aus Finanzanlagen, Immobilien und dem Forstgut Lambach erwirtschaftet. Die Finanzmittel werden vor allem für den Betrieb des Bildungshauses Schloss Spindlhof eingesetzt. Der Bischöfliche Stuhl wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet.

Bischöflicher Stuhl

Richter sitzen auf Richterstühlen, Universitätslehrer auf Lehrstühlen. In gleicher Weise spricht man auch vom Bischof und seinem Bischöflichen Stuhl. Wie Richterstühle oder Lehrstühle ist auch der kirchliche Bischofsdienst unabhängig vom jeweiligen Amtsinhaber als Bischöflicher Stuhl organisiert. Er ist als Rechtsträger zu verstehen, als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in besonderer Nähe zum Bischof steht. Der Bischöfliche Stuhl erwirtschaftet seine Erträge aus Finanzanlagen und Immobilien, beispielsweise aus dem Forstgut Lambach. Die Erträge des Bischöflichen Stuhls werden vor allem für den Betrieb des Bildungshauses Schloss Spindlhof eingesetzt.

Der Bischöfliche Stuhl von Regensburg wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet und vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beaufsichtigt. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts. 

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

BISCHÖFLICHE KNABEN-
SEMINARSTIFTUNG DER
DIÖZESE REGENSBURG

  • Brauerei Bischofshof

Die Bischöfliche Knabenseminarstiftung ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts und dient dem Zweck, die Ausbildung von Priestern zu fördern. Sie unterstützt zurzeit den Betrieb des Priesterseminars in Regensburg. Die Stiftung wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet.

Bischöfliche Knabenseminarstiftung 

Die Bischöfliche Knabenseminarstiftung dient dem Zweck, die Ausbildung von Priestern zu fördern. Sie unterstützt zurzeit den Betrieb des Priesterseminars in Regensburg, in dem sich junge Männer auf die Priesterweihe vorbereiten.

Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts und wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet. Stiftungsvorstand ist der Bischof von Regensburg.

Die Bischöfliche Knabenseminarstiftung wird vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beaufsichtigt. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts.

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

FIDES BETEILIGUNGS-
UND VERWALTUNGS-
GESELLSCHAFT MBH

Die Fides GmbH ist Rechtsträger für unternehmerische Tätigkeiten des Bischöflichen Stuhls und der Stiftungen die durch die Bischöfliche Administration verwaltet werden. Mit Hilfe der Gesellschaft verwirklicht und betreibt das Bistum zum Beispiel Heizkraftwerke für Wohnanlagen. Geschäftsführer ist der Bischöfliche Administrator.

FIDES Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Die FIDES Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist Rechtsträger für unternehmerische Tätigkeiten des Bischöflichen Stuhls und der Stiftungen, die durch die Bischöfliche Administration verwaltet werden. Mit Hilfe der Gesellschaft verwirklicht und betreibt die Bischöfliche Administration zum Beispiel Heizkraftwerke und Photovoltaikanlagen für Wohnanlagen.


Die FIDES GmbH wird vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beaufsichtigt. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts. 

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

BISCHOF GRABER
STIFTUNG

Die Bischof Graber Stiftung ist eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung fördert kirchliche Bildungseinrichtungen oder einzelne kirchliche Bildungsmaßnahmen. Die Stiftung wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet.

Bischof Graber Stiftung

Die Bischof Graber Stiftung, eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zur Förderung von Bildung, Unterricht und Erziehung für Priester, Mitarbeiter im kirchlichen Dienst oder katholische Laien. Dazu kann die Stiftung kirchliche Bildungseinrichtungen aller Art entweder selbst führen oder durch die Gewährung von Zuschüssen unterstützen. In jüngster Vergangenheit hat die Stiftung beispielsweise die technische Ausstattung an der Bischof Manfred Müller-Schule in Regensburg ermöglicht, Veranstaltungen und Referenten im Bildungshaus Schloss Spindlhof finanziert sowie die Ausstattung der Bibliothek an der Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik in Regensburg unterstützt.

Die Stiftung wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet und vertreten. Die Stiftungsaufsicht unterliegt dem Bischof von Regensburg. 

Die Bischof Graber Stiftung wird vom Diözesanvermögensverwaltungsrat beaufsichtigt. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts. 

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

BISCHÖFLICHE
KLERIKALSEMINAR-
STIFTUNG ST.
WOLFGANG

  • Priesterseminar Betrieb

  • Exerzitienhaus Werdenfels

  • Diözesanzentrum
    Obermünster

Die Bischöfliche Klerikalseminarstiftung St. Wolfgang ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts und fördert die Ausbildung von Priestern. Die Stiftung unterhält das Priesterseminar, das Exerzitienhaus Werdenfels und das Diözesanzentrum Obermünster. Die Bischöfliche Administration verwaltet die Stiftung.

Bischöfliche Klerikalseminarstiftung St. Wolfgang

Um die Ausbildung der Geistlichen zu sichern, bestimmte das Konkordat vom 5. Juni 1817, dass in jeder Diözese ein hinreichend dotiertes bischöfliches Seminar erhalten bzw. gegründet werden sollte. In der Diözese Regensburg bestand zu diesem Zeitpunkt bereits ein Klerikalseminar mit der Bezeichnung Sancti Wolfgangi, welches durch vom Klerus erhobene Beiträge und staatliche Zuschüsse sowie durch Zustiftungen mit Vermögen ausgestattet war. 

Zweck der Bischöflichen Klerikalseminarstiftung St. Wolfgang ist die unmittelbare Heranbildung von Priestern für die Seelsorge. Die Stiftung ist verpflichtet, zu diesem Zweck gemeinsam mit der Besonderen Klerikalseminarstiftung St. Jakob in Regensburg zum Unterhalt des Priesterseminars der Diözese Regensburgs beizutragen. Darüber hinaus trägt die Stiftung zum Unterhalt des Exerzitienhauses Werdenfels und des Diözesanzentrums Obermünster bei. 

Die Stiftung, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet und vertreten. Stiftungsvorstand ist der Bischof von Regensburg.

Die Bischöfliche Klerikalseminarstiftung St. Wolfgang wird vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beaufsichtigt. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts.

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

BESONDERE
KLERIKALSEMINAR-
STIFTUNG ST. JAKOB

  • Priesterseminar Gebäude

  • Exerzitienhaus
    Johannisthal

  • Westmünster

Die Besondere Klerikalseminarstiftung St. Jakob ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterhält das Gebäude des Priesterseminars und unterhält das Exerzitienhaus Johannisthal sowie das Schulzentrum Westmünster. Die Stiftung wird durch die Bischöfliche Administration verwaltet.

Besondere Klerikalseminarstiftung St. Jakob

Um die Heranbildung von Priestern für die Seelsorge zu gewährleisten und zu fördern, gibt es im Bistum Regensburg die Besondere Klerikalseminarstiftung St. Jakob, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Gemeinsam mit der Bischöflichen Klerikalseminarstiftung St. Wolfgang unterhält sie das Priesterseminar am Bismarckplatz. Zudem unterhält sie das Exerzitienhaus in Johannisthal und das Schulzentrum Westmünster

Vorstand der Stiftung ist der Bischof von Regensburg. Verwaltet und vertreten wird die Stiftung durch die Bischöfliche Administration.
 

Die Besondere Klerikalseminarstiftung St. Jakob wird vom Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beaufsichtigt. Die Wirtschaftsprüfung des Bilanzjahres übernahm die KPMG. Ihr Testat ist Teil des veröffentlichten Geschäftsberichts.

 

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und im jeweils darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Die Übersicht der entsprechenden Dateien finden Sie hier.

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